BVerfG, 1 BvR 1215/07Urteil v. 2013-04-24 · Art 10 Abs 1 GG
Gemeinsame Antiterrordatei der Polizeibehörden und Nachrichtendienste in ihrer Grundstruktur verfassungsrechtlich unbedenklich, in ihrer Ausgestaltung jedoch teilweise verfassungswidrig - informationelles Trennungsprinzip verbietet grundsätzlich Datenaustausch zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten - Kreis der beteiligten Behörden nicht hinreichend bestimmt - verfassungskonforme Auslegung von § 2 S 1 Nr 2, § 10 Abs 1 ATDG geboten - Möglichkeit der Inverssuche bei merkmalsbezogener Recherche in erweiterten Grunddaten verletzt Übermaßverbot - Grenzen der Speicherung von unter Eingriff in Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 10 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG gewonnenen Daten - Fortgeltung unter bestimmten Maßgaben längstens bis 31.12.2014
BVerfG, 1 BvR 1299/05Beschluss v. 2012-01-24 · Art 10 Abs 1 GG
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten (§§ 95, 111, 112, 113 TKG 2004) - § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 greift unverhältnismäßig in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein - übergangsweise Fortgeltung von § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 bis längstens 30.06.2013 - verfassungskonforme Auslegung von § 113 Abs 1 S 1 TKG 2004 geboten (keine Auskunftserteilung über Inhaber dynamischer IP-Adressen) - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen §§ 111, 112 TKG 2004 - normunmittelbare Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig
BVerfG, 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08, 2 BvR 422/08Beschluss v. 2011-10-12 · Art 10 Abs 1 GG
Zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen durch das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" (juris: TKÜNReglG) - teilweise Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerden wegen Verfristung - keine Verletzung des Zitiergebots (Art 19 Abs 1 S 2 GG) - § 100a Abs 2, Abs 1 Nr 2, Abs 4 S 1 StPO hinreichend bestimmt und verhältnismäßig - keine Bedenken gegen Regelungen zur Benachrichtigungspflicht (§ 101 Abs 4-6 StPO) - Differenzierung des § 160a StPO bzgl Zeugnisverweigerungsberechtigten ebenfalls unbedenklich