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Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung unter Mitwirkung der Abgeordneten Groß-Berlins die Annahme dieses Grundgesetzes fest, fertigt es aus und verkündet es.
Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.
Es ist im Bundesgesetzblatte zu veröffentlichen.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.