Art 2 Abs. 1 GGArt91cÄndVtr1GGesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 2 Abs. 1 GGArt91cVtrGGesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (siehe: GGArt91cVtr)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 GGArt45cGGesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 2 5. SGG-ÄndGFünftes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Im übrigen tritt das Gesetz am ersten Tage des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 Art91GGAStVtrG SLGesetz Nr. 1702 zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG - Vom 10. Februar 2010
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.