BVerfG, 1 BvR 877/13Nichtannahmebeschluss v. 2017-10-24 · Art 19 Abs 4 S 1 GG
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Wiedereinsetzung in die Klagefrist für eine Anfechtungsklage sowie durch Verneinung eines Falles höherer Gewalt iSd § 60 Abs 3 VwGO
BVerfG, 2 BvR 1352/17, 2 BvR 1504/17, 2 BvR 1565/17, 2 BvR 1682/17, 2 BvR 1948/17, 2 BvR 1987/17Stattgebender Kammerbeschluss v. 2017-10-18 · Art 19 Abs 4 S 1 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verfolgungsgefahr unverfolgt ausgereister wehrdienstfähiger Syrer als klärungsbedürftige Rechtsfrage - Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Verneinung jener Frage - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 2 BvR 496/17Stattgebender Kammerbeschluss v. 2017-10-04 · Art 19 Abs 4 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit im Verwaltungsprozess (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife eines PKH-Antrags - hier: Aufstockungsklage eines Asylsuchenden - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 2 BvR 846/17, 2 BvR 847/17, 2 BvR 877/17, 2 BvR 945/17, 2 BvR 1291/17Stattgebender Kammerbeschluss v. 2017-10-04 · Art 19 Abs 4 S 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von PKH unter Entscheidung einer Frage, zu deren Klärung in einem anderen Verfahren obergerichtlich Berufung zugelassen worden war (hier: Foltergefahr im Falle der Rückkehr unverfolgt ausgereister Syrer) - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 2 BvR 455/17Stattgebender Kammerbeschluss v. 2017-09-22 · Art 19 Abs 4 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutz eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten gegen die Verlegung in eine Absonderungszelle nach Erledigung der Maßnahme - Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Verneinung des Rechtsschutzinteresses für Feststellungsklage trotz Grundrechtseingriffs, sowie durch Behandlung einer Rechtsbeschwerde gem § 116 Abs 1 StVollzG als unzulässig, ohne dass Anhaltspunkte für fehlende Wiederholungsgefahr benannt wurden