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Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.
Bei Verhinderung der Präsidentin oder des Präsidenten und im Fall der vorzeitigen Beendigung des Amtes der Präsidentin oder des Präsidenten nimmt die…
Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten, soweit dieser durch Abwesenheit, Krankheit oder durch sonstige Umstände an der Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte…
Bis zur Wahl des ersten Bundespräsidenten werden dessen Befugnisse von dem Präsidenten des Bundesrates ausgeübt. Das Recht der Auflösung des Bundestages steht…
Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident vertritt die Präsidentin oder den Präsidenten, soweit diese/r an der Wahrnehmung ihrer/seiner Amtsgeschäfte gehindert…
Der Präsident wird von einem oder mehreren Vizepräsidenten unterstützt. Ist der Präsident verhindert, wird er in Übereinstimmung mit dem Verfahren, das in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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