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Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.
Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.
Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.
Im Fall des Rücktritts der Staatsregierung oder der sonstigen Beendigung des Amtes der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten sind die…
„Im Fall des Rücktritts der Staatsregierung oder der sonstigen Beendigung des Amtes des Ministerpräsidenten sind der Ministerpräsident und die anderen…
Das Amt des Ministerpräsidenten und der übrigen Mitglieder der Staatsregierung endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages, das Amt eines Staatsministers…
1Das Amt des Ministerpräsidenten endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages. 2Das Amt jedes anderen Mitglieds der Landesregierung endet mit jeder…
Das Amt des Ministerpräsidenten und der Minister endet in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags, das Amt eines Ministers auch mit jeder anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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