Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
sowie die schließen nachstehenden Staatsvertrag:
Präambel GGArt91cÄndVtr 1
Präambel GGArt91cÄndVtr 1Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen