GiMedAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 21 GiMedAusbVInkrafttretenVerordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien · Abschnitt 4Anlage Diese Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft.Anlage