Gesetze
Gesetz wird geladen …
Träger der Anstalt sind die vertragsschließenden Länder (Trägerländer). Diese sind gleichzeitig Benutzer der Anstalt.
Die Anstalt erhält im ersten und im zweiten Geschäftsjahr von den Trägerländern folgende Finanzierungsbeiträge als Anschubfinanzierung: a) Im ersten Geschäftsjahr, nach Inkrafttreten des Staatsvertrages: Land | Betrag vom Land Berlin: | 1.534.231 € vom Land Brandenburg: | 936.830 € vom Freistaat Sachsen: | 1.550.986 € vom Land Sachsen-Anhalt: | 868.958 € vom Freistaat Thüringen: | 835.704 € b) Im zweiten Geschäftsjahr: Land | Betrag vom Land Berlin: | 2.640.691 € vom Land Brandenburg: | 1.612.456 € vom Freistaat Sachsen: | 2.669.529 € vom Land Sachsen-Anhalt: | 1.495.635 € vom Freistaat Thüringen: | 1.438.399 €
Die Trägerländer stellen jährlich ab dem dritten Geschäftsjahr nach Inkrafttreten dieses Staatsvertrages die nach dem bestätigten Wirtschaftsplan vorgesehenen finanziellen Mittel anteilig, entsprechend dem für die Anstalt modifizierten Königsteiner Schlüssel, bereit (Finanzierungsbeiträge). Der für die Anstalt modifizierte Königsteiner Schlüssel ist der im Bundesanzeiger veröffentlichte, auf die Trägerländer umgerechnete und auf fünf Nachkommastellen gerundete Königsteiner Schlüssel. Dabei wird der im Bundesanzeiger für jedes Trägerland ausgewiesene prozentuale Anteil durch die Summe der prozentualen Anteile aller Trägerländer dividiert und anschließend mit 100 Prozent multipliziert. Für alle Zahlungen gilt jeweils der aktuelle für die Anstalt modifizierte Königsteiner Schlüssel.
Die Anstalt wird nach kaufmännischen Grundsätzen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt. Die Anstalt erzielt keine Gewinne. Sie arbeitet kostendeckend. Das Rechnungswesen der Anstalt ist nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (staatliche Doppik) ausgerichtet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Nähere zur Haushalts- und Wirtschaftsführung regelt die Satzung.
Die Trägerländer stellen jährlich die nach dem bestätigten Wirtschaftsplan vorgesehenen finanziellen Mittel anteilig, entsprechend dem für die Anstalt…
Die Trägerländer stellen jährlich die nach dem bestätigten Wirtschaftsplan vorgesehenen finanziellen Mittel anteilig, entsprechend dem für die Anstalt…
Die Länder verpflichten sich, eine angemessene Finanzierung der Anstalt sicherzustellen. Nicht über Bußgelder, Gebühren und Auslagen zu deckender Finanzbedarf…
Die Länder verpflichten sich, eine angemessene Finanzierung der Anstalt sicherzustellen. Nicht über Bußgelder, Gebühren und Auslagen zu deckender Finanzbedarf…
Die Trägerländer haften für Verbindlichkeiten der Anstalt subsidiär unbeschränkt. Im Außenverhältnis gegenüber Dritten haften die Trägerländer als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.