§ 20 GKrimDVDV
Bestandteile der Laufbahnprüfung
(1)
Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2)
Die Laufbahnprüfung besteht aus
1.
den Modulprüfungen und
2.
der Bachelorarbeit.
Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.
Die Laufbahnprüfung besteht aus
den Modulprüfungen und
der Bachelorarbeit.