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Sobald das Thema der Thesis festgelegt worden ist, bestellt das Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt eine Erstprüfende oder einen Erstprüfenden und eine Zweitprüfende oder einen Zweitprüfenden für die Bewertung der Thesis.
Als Prüfende können bestellt werden: Mindestens eine Prüfende oder ein Prüfender muss einem der Personenkreise nach Satz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 Buchstabe a angehören.
hauptamtliche Lehrkräfte an Hochschulen,
nebenamtliche Lehrkräfte, die am Fachbereich Kriminalpolizei der Hochschule tätig sind,
Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes oder vergleichbare Arbeitnehmer, oder
Die beiden Prüfenden bewerten die Thesis eigenständig. Die oder der Zweitprüfende darf jedoch Kenntnis von der Bewertung der oder des Erstprüfenden haben.
Für die Bewertung ist jeweils ein Gutachten zu erstellen. Die Erstellung eines gemeinsamen Gutachtens der beiden Prüfenden ist jedoch zulässig. Zwei getrennte Gutachten sind jedoch zu erstellen, wenn
die Bewertungen der beiden Prüfenden um mindestens einen Rangpunkt voneinander abweichen oder
mindestens eine Bewertung unter fünf Rangpunkten liegt.
Die Gesamtbewertung der Thesis ist das arithmetische Mittel aus den Bewertungen der beiden Prüfenden.
Die beiden Prüfenden sind bei ihren Prüfungsentscheidungen unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Für die Bewertung der Bachelorarbeit und der Verteidigung der Bachelorarbeit bestellt das Prüfungsamt mit der Vergabe des Bachelorthemas zwei Prüferinnen oder…
Sobald das Thema der Bachelorthesis festgelegt worden ist, bestellt das Prüfungsamt zwei Prüfende für die Bewertung der Bachelorthesis und für die Durchführung…
die Thesis der Bachelorarbeit,
Die Prüfenden bewerten die Bachelorthesis unabhängig voneinander. Die oder der Zweitprüfende darf Kenntnis von der Bewertung der oder des Erstprüfenden haben.
Für die Bachelorthesis werden zwei Prüfende bestellt. Das Prüfungsamt legt fest, wer Erstprüferin oder Erstprüfer und wer Zweitprüferin oder Zweitprüfer ist.…
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