§ 19 Abs. 5 GBankDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank
Die Bearbeitungsfrist für die Bachelorthesis beträgt acht Wochen. Die Zeitpunkte der Ausgabe des Themas und der Abgabe der Bachelorthesis sind beim Prüfungsamt…
§ 48 Abs. 3 GVIDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorthesis beträgt acht Wochen. In dieser Zeit sind die Studierenden von den übrigen dienstlichen Tätigkeiten freigestellt.
§ 41 Abs. 3 GntDBwVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorthesis beträgt drei Monate.
§ 52 Abs. 3 GntZollDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorthesis beträgt sechs Wochen. In dieser Zeit sind die Studierenden ihrer Einstellungsbehörde zugeteilt, aber von den übrigen…