§ 53 GKrimDVDV
Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen
Jeder Person, die studiert oder studiert hat, stellt das Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen aus.
In der Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen sind anzugeben:
zu jedem absolvierten Modul
die Bezeichnung des Moduls,
die Rangpunkte, die in der Modulprüfung erreicht worden sind, und
die in dem Modul erworbenen Leistungspunkte sowie
anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen.
Die Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt.