§ 75 Abs. 3 GKrimDVDVWiederholung von Modulprüfungen
Für die Person, die eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden hat, ist die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich…
§ 85 Abs. 2 GKrimDVDVWiederholung der mündlichen Abschlussprüfung
Für die Person, die die mündliche Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden hat, ist die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich…
§ 86 GKrimDVDVErfolgreiche Teilnahme an der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
An der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“ hat erfolgreich teilgenommen, wer die mündliche…
§ 89 Abs. 1 GKrimDVDVBescheid bei endgültigem Nichtbestehen
Jeder Person, die eine Modulprüfung, die Prüfung im Polizeitraining oder die mündliche Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden hat, stellt das Prüfungsamt…
§ 88 Abs. 2 Nr. 1 GKrimDVDVAbschlusszeugnis
die Feststellung, dass die Person erfolgreich an der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“ teilgenommen…