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Die Dienstbehörde legt fest: Das Auswahlverfahren beginnt mit dem schriftlichen Teil. Die Reihenfolge des mündlichen Teils oder der Prüfung der körperlichen Tauglichkeit ist variabel.
den Ablauf des Auswahlverfahrens,
die zu bearbeitenden Aufgaben und die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens,
die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie
Die Festlegung erfolgt vor dem Beginn des Auswahlverfahrens.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.