§ 6a GKrimDVDV
Teile des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren besteht aus den folgenden Teilen:
1.
einem schriftlichen Teil,
2.
einem mündlichen Teil und
3.
der Prüfung der körperlichen Tauglichkeit.
Das Auswahlverfahren besteht aus den folgenden Teilen:
einem schriftlichen Teil,
einem mündlichen Teil und
der Prüfung der körperlichen Tauglichkeit.