§ 6b Abs. 5 KrimLVVerordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes
Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung ist das Bestehen der Modulprüfungen und der abschließenden mündlichen…
§ 86 GKrimDVDVErfolgreiche Teilnahme an der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
An der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“ hat erfolgreich teilgenommen, wer die mündliche…
§ 111 GKrimDVDVZulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
Zur mündlichen Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer alle Modulprüfungen und die Prüfung im Polizeitraining bestanden hat.
§ 69 GKrimDVDVModule mit Modulprüfungen
In jedem der Module 1 bis 3 und 5 bis 8 hat die Teilnehmerin oder der Teilnehmer der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich…
§ 67 Abs. 3 GKrimDVDVPrüfung im Polizeitraining
Die Prüfung muss bis zum Abschluss des Moduls 8 durchgeführt sein.