§ 9 GlAppMstrV
Inkrafttreten
(1)
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1990 in Kraft.
(2)
Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1990 in Kraft.
Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.