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Dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) wird zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. Juni 2021 im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht. Wird der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 3 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. August 2021 im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.