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Dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 in der Fassung des Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 am 1. Januar 2023 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. Februar 2023 im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.