GMAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage GMAusbV(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur GießereimechanikerinVerordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Gießereimechanikerin · Abschnitt 2 § 16(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1138 - 1146) § 16