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Die Berufung der Versammlung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe. Sie ist mit einer Frist von mindestens einer Woche zu bewirken.
Der Zweck der Versammlung soll jederzeit bei der Berufung angekündigt werden.
Ist die Versammlung nicht ordnungsmäßig berufen, so können Beschlüsse nur gefaßt werden, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind.
Das gleiche gilt in bezug auf Beschlüsse über Gegenstände, welche nicht wenigstens drei Tage vor der Versammlung in der für die Berufung vorgeschriebenen Weise angekündigt worden sind.
Die Gesellschafterversammlung wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, im Fall der Verhinderung durch seinen Stellvertreter oder in deren Auftrag durch…
Die Einberufung enthält mindestens folgende Angaben: — Firma und Sitz der SCE, — Ort, Tag und Zeitpunkt der Versammlung, — gegebenenfalls Art der…
Die Einberufung der Hauptversammlung ergeht schriftlich durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrats unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladung soll mindestens…
Die Versammlung kann durch jeden Gesellschafter einberufen werden, der die Befugnis zur Geschäftsführung hat. Die Einberufung erfolgt durch formlose Einladung…
Über Gegenstände, deren Verhandlung nicht in der durch die Satzung oder nach § 45 Abs. 3 vorgesehenen Weise mindestens eine Woche vor der Generalversammlung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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