§ 40 Abs. 1 GNotKGErbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvollstreckerzeugnis
Der Geschäftswert für das Verfahren zur ist der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls. Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden abgezogen. Ist…
§ 18 Abs. 2 Nr. 2 GNotKGAnsatz der Gerichtskosten
die Beurkundung der Ausschlagung der Erbschaft oder der Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft
§ 41 GNotKGZeugnisse zum Nachweis der Auseinandersetzung eines Nachlasses oder Gesamtguts
In einem Verfahren, das ein Zeugnis nach den §§ 36 und 37 der Grundbuchordnung oder nach § 42 der Schiffsregisterordnung, auch in Verbindung mit § 74 der…
§ 36 Abs. 1 FamGKGGesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
Wenn in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit Gegenstand des Verfahrens die Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung ist, bemisst sich der…
Anlage 1 GNotKG(zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis
Unterabschnitt 1 Entgegennahme von Erklärungen, Fristbestimmungen und Nachlassinventar