§ 34 Abs. 1 Nr. 2 AktGAktiengesetz
ob der Wert der Sacheinlagen oder Sachübernahmen den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien oder den Wert der dafür zu gewährenden Leistungen…
§ 72 Abs. 1 GNotKGGerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer
Den Geschäftswert im gerichtlichen Verfahren über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer nach § 259 Absatz 2 und 3 des Aktiengesetzes bestimmt das…
§ 98 Abs. 4 GNotKGVollmachten und Zustimmungen
In allen Fällen beträgt der anzunehmende Geschäftswert höchstens 1 Million Euro.
§ 35 Abs. 3 AktGAktiengesetz
Die Gründungsprüfer haben Anspruch auf Ersatz angemessener barer Auslagen und auf Vergütung für ihre Tätigkeit. Die Auslagen und die Vergütung setzt das Gericht…
§ 105 Abs. 4 Nr. 1 GNotKGAnmeldung zu bestimmten Registern
eine Kapitalgesellschaft betrifft, 1 Prozent des eingetragenen Grund- oder Stammkapitals, mindestens 30 000 Euro;