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Der Wert einer Sache wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Sache unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (Verkehrswert).
Bei der Bestimmung des Verkehrswerts eines Grundstücks können auch herangezogen werden Im Fall der Nummer 3 steht § 30 der Abgabenordnung einer Auskunft des Finanzamts nicht entgegen.
im Grundbuch eingetragene Belastungen,
aus den Grundakten ersichtliche Tatsachen oder Vergleichswerte oder
für Zwecke der Steuererhebung festgesetzte Werte.
Eine Beweisaufnahme zur Feststellung des Verkehrswerts findet nicht statt.
Soweit sich in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit der Geschäftswert aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt und er auch sonst nicht feststeht,…
sich der Wert nach den Vorschriften dieses Gesetzes unmittelbar aus einer öffentlichen Urkunde oder aus einer Mitteilung des Notars (§ 39) ergibt.
Absatz 1 gilt ferner entsprechend
Legt das Gericht seinem Kostenansatz einen von Absatz 1 abweichenden Geschäftswert zugrunde, so ist dieser dem Notar mitzuteilen. Auf Ersuchen des Notars, der…
die Wertvorschriften der §§ 36, 40 bis 54, 97 bis 108, 112 bis 124, aus denen sich der Geschäftswert für die jeweilige Gebühr ergibt, und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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