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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der JustizPrüfung von Betreuungs-, Vormundschafts- und Nachlaßsachen in denen ein größeres Vermögen verwaltet wird

Verwaltungsvorschrift

Prüfung von Betreuungs-, Vormundschafts- und Nachlaßsachen in denen ein größeres Vermögen verwaltet wird

Ministerium der Justiz · vom 1996-10-17

1.
(1)

Der Präsident/die Präsidentin des Landgerichts und der Präsident/die Präsidentin des Amtsgerichts in Saarbrücken haben in ihrem Geschäftsbereich in zweijährigem Abstand die Aufsichtstätigkeit des Familien-, Betreuungs- und Nachlassgerichts in den Fällen besonders zu überprüfen, in denen Betreuer, Vormünder, Pfleger, Beistände, Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter ein Vermögen von mehr als 400.000 Euro verwalten oder mifüerwalten.

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Der Präsident/die Präsidentin des Landgerichts und der Präsident/die Präsidentin des Amtsgerichts haben in ihrem Geschäftsbereich die Aufsichtstätigkeit des Familien-, Betreuungs- und Nachlassgerichts in den Fällen, in denen Betreuer, Vormünder, Pfleger, Beistände, Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter ein Verrnögen von 400.000 € und weniger verwaLten und mifüerwalten, jährlich stichprobenartig zu überprüfen. Die Ausgestaltung der Stichprobe, insbesondere die Anzahl der zu überprüfenden Verfahren, bleibt hie'rbei den Präsidenten/Pfösidentinnen überlassen.

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(3)

Für die Wertberechnung ist bei Grundstücken der Verkehrswert, bei Wertpapieren, die einen Kurswert haben, der Kurswert, im Übrigen der gemeine Wert (vgL. § 46 GNotKG) maj3gebend; VerbindLichkeiten bleiben hierbei au§3er Betracht.

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2.
(1)

Durch die in Nummer 1 angeordnete Sonderprüfung soll der Erhebung von Schadensersatzansprüchen wegen Amtspflichfüerletzung gegen den Staat vorgebeugt werden.

(2)

Über die erFolgte Prüfung und das zur Behebung festgestellter Mängel Veranlasste bitte ich mir daher nur zu berichten, wenn sich im Einzelfall ergibt, dass Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichfüerletzung zu befürchten sind.

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3.
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Diese AV tritt am 1. ?uni 2018 in Kraft.

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(2)

Die nach den bisherigen Vorsctrriften laufenden Prüfungsfösten bleiben unberührt. 2018 Saarbrücken, den 1 r7,: SAARLAND Ministerium der Justiz In Vertretung Ü oland Theis

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