Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Abschlusszeugnis enthält:
die Feststellung, dass die oder der Studierende die Laufbahnprüfung bestanden und die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erlangt hat,
die Gesamtnote und die abschließende Rangpunktzahl sowie
das Thema, die Note und die Rangpunktzahl der Diplomarbeit.
Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt einen Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung sowie eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen, aus der die absolvierten Module, deren Bewertung und die erworbenen Leistungspunkte hervorgehen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.