GntDBwVVDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 12 GntDBwVVDVBestandteile des AuswahlverfahrensVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung · Abschnitt 2 § 11§ 13 Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.