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Eine nichtbestandene Modulprüfung kann einmal wiederholt werden.
InZwei jein einemder Pflichtmodulersten undWiederholung einemnicht Wahlpflichtmodulbestandene istModulprüfungen einekönnen zweiteein Wiederholungzweites möglich.Mal wiederholt werden.
Die Wiederholungstermine werden durch das Prüfungsamt festgelegt. Sie sollen im jeweils folgenden Semester liegen.
§ 38 Absatz 2 wird durch den folgenden Absatz 2 ersetzt: „(2) Zwei in der ersten Wiederholung nicht bestandene Modulprüfungen können ein zweites Mal wiederholt werden.“
Automatisch aus dem Bundesgesetzblatt zugeordnet. Maßgeblich ist die amtliche Verkündung.