§ 25 Abs. 5 GntDSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung
Die Bachelorarbeit ist beim Prüfungsamt abzugeben. Bei der Abgabe müssen die Studierenden schriftlich versichern, dass sie die Bachelorarbeit selbständig und…
§ 52 Abs. 5 GntZollDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
Den Abgabetermin für die Bachelorthesis legt das Prüfungsamt fest. Die Abgabe beim Prüfungsamt ist in der Prüfungsakte zu vermerken. Die Studierenden müssen bei…
§ 48 Abs. 4 GVIDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes
Den Abgabetermin für die Bachelorthesis legt das Prüfungsamt fest. Die Abgabe beim Prüfungsamt ist in der Prüfungsakte zu vermerken. Die Studierenden müssen bei…
§ 19 Abs. 6 GBankDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank
Bei der Abgabe hat die oder der Studierende zu erklären, dass sie oder er die Bachelorthesis selbständig und ohne fremde Mitwirkung verfasst hat und nur die…
§ 37 Abs. 2 GKrimDVDVVerordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
Mit der Abgabe muss die oder der Studierende schriftlich versichern, dass sie oder er Sofern die Thesis elektronisch übermittelt werden kann, kann auch die…