§ 37 GKrimDVDV
Abgabe der Thesis
Die Thesis ist im Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt abzugeben. Die Abgabe muss spätestens am festgelegten Abgabetermin erfolgen.
Mit der Abgabe muss die oder der Studierende schriftlich versichern, dass sie oder er Sofern die Thesis elektronisch übermittelt werden kann, kann auch die Versicherung elektronisch abgegeben werden.
die Thesis ohne fremde Mitwirkung verfasst hat und
nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
Die Abgabe beim Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt ist aktenkundig zu machen.
Wird die Thesis nach dem festgelegten Abgabetermin abgegeben, so wird sie mit null Rangpunkten bewertet.