§ 1 Abs. 1 GntDAIVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
Der Diplom-Studiengang „Verwaltungsmanagement“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Hochschule) ist der Vorbereitungsdienst für den…
§ 52 GntDLSVVDVÜbergangsvorschriften
Für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2023 ein Studium bei der Dienstbehörde begonnen haben, ist diese Verordnung nicht anzuwenden.
§ 20 Abs. 2 GntDLSVVDVDauer und Gliederung des Studiums
Das Studium ist als dualer Studiengang konzipiert und besteht aus Fachstudien am Fachbereich Landwirtschaftliche Sozialversicherung der Hochschule des Bundes…
§ 23 GntDAIVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
Für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2014 mit dem Vorbereitungsdienst im Präsenzstudium begonnen haben, ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung…
§ 23 Abs. 1 GntDLSVVDVFachstudien
Die Fachstudien werden am Fachbereich Landwirtschaftliche Sozialversicherung durchgeführt. Die Studierenden werden zu diesem Zweck dem Fachbereich…