§ 22 Abs. 1 GntDLSVVDVStudieninhalte
Das Studium vermittelt rechtswissenschaftliche, ökonomische und sozialwissenschaftliche Grundlagen sowie vertiefte sozialrechtliche Inhalte in den Gebieten der…
§ 2 GntDSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung
Das Studium befähigt die Studierenden, die Aufgaben des gehobenen nichttechnischen Dienstes des Bundes in der Sozialversicherung mit fachlicher und sozialer…
§ 13 Abs. 1 SVFAngAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten
Die Abschlußprüfung in der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung erstreckt sich auf die in der Anlage 5 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse…
Anlage 5 SVFAngAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten
(Fundstelle: BGBl. I 1996, S. 2012 - 2019) A. Sachliche Gliederung Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und KenntnisseLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu…
§ 18 Abs. 1 PO-A NRWPrüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte
Die Abschlussprüfung erstreckt sich in der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung auf die in der Anlage 5 zu § 4 AO-SozV aufgeführten Fertigkeiten…