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In jedem Modul ist eine Prüfung abzulegen. Eine Modulprüfung kann aus mehreren Teilprüfungen bestehen. Die Gewichtung der einzelnen Teilprüfungen zueinander regelt das Modulhandbuch.
Die Modulprüfungen sollen innerhalb desjenigen Trimesters abgenommen werden, in dem das Modul absolviert wird. Trimesterübergreifende Prüfungen sind zulässig. Das Prüfungsamt erstellt vor Beginn eines Trimesters einen Prüfungsplan, in dem geregelt wird, welche Prüfungsleistungen zu welchem Zeitpunkt in den einzelnen Modulen erbracht werden müssen. Der Prüfungsplan muss den Studierenden vor Beginn eines Trimesters zur Einsicht zur Verfügung stehen.
Prüfungsleistungen sind: Klausuren können ganz oder teilweise aus Multiple-Choice-Aufgaben (§ 28) bestehen oder bei entsprechenden Voraussetzungen in digitaler Form stattfinden.
Klausur,
Hausarbeit,
Projektbericht,
Referat,
Präsentation,
Portfolio,
Lernjournal,
Kurzvortrag und
mündliche Prüfung.
Prüfungen in Form von Gruppenarbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Einzelleistungen der Studierenden eindeutig voneinander abgrenzbar und einzeln bewertbar sind.
Das Nähere zu den Prüfungsleistungen regelt der Prüfungsausschuss in Richtlinien.
weitere Vorgaben zu Inhalt, Organisation und Durchführung der Prüfungen,
Referat,
Klausur,
Klausur,
Einzel- oder Gruppenprüfungen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.