§ 22 GntVDDVCSVDV
Das Studium dauert in der Regel drei Jahre.
Das Studium umfasst 24 Monate Fachstudien an der Hochschule und zwölf Monate berufspraktische Studienzeiten.
(weggefallen)
Das Studium gliedert sich in fünf Studienabschnitte. Die Studienabschnitte verteilen sich wie folgt auf die Semester: SemesterStudienabschnitt1211. SemesterGrundstudium22. SemesterGrundstudium33. SemesterBerufspraktische Studienzeit I44. SemesterHauptstudium I55. SemesterBerufspraktische Studienzeit II66. SemesterHauptstudium II
Die Hochschule kann festlegen, dass Möglich ist die Verschiebung von Lehrveranstaltungen der Fachstudien oder Teile dieser Lehrveranstaltungen auch in ein Semester einer berufspraktischen Studienzeit.
die Studienabschnitte – abweichend von Absatz 3 – anders gegliedert werden und
Lehrveranstaltungen der Studienabschnitte oder Teile der Lehrveranstaltungen in ein anderes Semester verschoben werden.
Für einzelne oder alle Lehrveranstaltungen können digitale Lehrformate genutzt werden.
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist verpflichtend.