§ 6 Abs. 1 GntDSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung
Soweit die Hochschule und die jeweilige Einstellungsbehörde den Studierenden die für die Organisation und Durchführung des Studiums einschließlich der…
§ 7 Abs. 3 GntDBwVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
Soweit die Hochschule den Studierenden die für die Organisation und die Durchführung des Studiums einschließlich Prüfungsverfahren notwendigen Informationen…
§ 7 Abs. 2 SächsLArztVOSächsische Landarztverordnung
Die Verpflichteten informieren die zuständige Stelle über den Verlauf des Studiums durch Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung vor Beginn jedes…
§ 51a Abs. 6 Nr. 2 HG NRWGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
die Studierende oder den Studierenden auf demjenigen elektronischen Kommunikationsweg, den die Hochschule zum Kontakt mit ihr oder ihm in Angelegenheiten des…
§ 8 Abs. 2 SächsLZahnarztGSächsisches Landzahnarztgesetz
Die Verpflichteten informieren die zuständige Stelle über den Verlauf des Studiums durch Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung vor Beginn jedes…