§ 6 Abs. 2 Nr. 2 GntZollDVDVDienstaufsicht
während der praxisintegrierenden Fachstudien und des Wahlpflichtpraktikums der Dienstaufsicht der Leiterin oder des Leiters der jeweiligen Ausbildungsbehörde.
§ 25 Abs. 1 GntDLSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Die Praktika werden in den für das Ziel des Studiums wesentlichen fachlichen Bereichen der Dienstbehörde unter Anleitung hierfür qualifizierter Personen…
§ 47 Abs. 3 Nr. 2 GntZollDVDVModulprüfung im Wahlpflichtpraktikum
reflektierter Praxisvortrag,
§ 29 Abs. 1 GVIDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes
Die Praxisstudien sind Praxisaufenthalte bei den Ausbildungsbehörden.
§ 18 Abs. 4 MntZollDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes
Für die fachtheoretische Ausbildung und für die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen während der berufspraktischen Ausbildung werden die Auszubildenden von den…