§ 33 Abs. 2 GVIDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes
Teil des systematischen Qualitätsmanagements ist die Evaluation. Das Nähere zur Evaluation regelt die Evaluationsordnung des Fachbereichs Finanzen.
§ 82 Abs. 1 GDBNDVerfSchVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Das Studium wird einem systematischen Qualitätsmanagement unterworfen.
§ 29 GntVDDVCSVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –
Die Einzelheiten der Evaluation der Fachstudien im Rahmen eines Qualitätsmanagements nach § 3 Absatz 7 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für…
§ 16 Abs. 4 GADVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst
Die Module werden im Rahmen des Lehrqualitätsmanagements des Fachbereichs Auswärtige Angelegenheiten regelmäßig evaluiert.
§ 31 Abs. 2 Nr. 1 StudakVO NRWVerordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung in Nordrhein-Westfalen
die Berücksichtigung aller Kriterien gemäß Teil 2 und Teil 3 dieser Verordnung innerhalb eines Studiengangs, der das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule…