GntZollDVDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 59 GntZollDVDVLaufbahnprüfungVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes · Abschnitt 4, Unterabschnitt 4 § 58§ 60 Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.