Gesetze
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Aus Gründen des öffentlichen Wohls können Gemeindegrenzen geändert, Gemeinden aufgelöst oder neugebildet werden.
Werden durch die Änderung von Gemeindegrenzen die Grenzen von Gemeindeverbänden berührt, so bewirkt die Änderung der Gemeindegrenzen unmittelbar auch die Änderung der Gemeindeverbandsgrenzen.
Gemeindegrenzen können durch den Flurbereinigungsplan geändert werden, soweit es wegen der Flurbereinigung zweckmäßig ist. Die Änderung bezieht sich auch auf…
Aus Gründen des öffentlichen Wohles können Grenzen eines Kreises durch Eingliederung oder Ausgliederung von Gemeinden geändert, Kreise aufgelöst oder…
Das Gebiet der Landschaftsverbände umfaßt das Gebiet der Mitgliedskörperschaften. Es kann nur durch Gesetz geändert werden. Werden die Grenzen von…
Vor jeder Gebietsänderung ist der Wille der betroffenen Bevölkerung in der Weise festzustellen, daß den Räten der beteiligten Gemeinden Gelegenheit zur…
Werden durch die Änderung von Amtsgerichtsbezirksgrenzen die Grenzen von Landgerichtsbezirken oder Oberlandesgerichtsbezirken berührt, so bewirkt die Änderung…
Verläuft die Gemeindegrenze in oder an einem Gewässer, so bewirken die durch Überflutung, Verlandung oder Uferabriss (§ 7 dieses Gesetzes) eingetretenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.