Gesetze
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Das Gebiet der Gemeinde besteht aus den Grundstücken, die nach geltendem Recht zu ihr gehören. Grenzstreitigkeiten entscheidet die Aufsichtsbehörde.
Jedes Grundstück soll zu einer Gemeinde gehören.
Das Gebiet des Kreises besteht aus der Gesamtheit der nach geltendem Recht zum Kreis gehörenden Gemeinden.
Das Gebiet jeder Gemeinde soll so bemessen sein, daß die örtliche Verbundenheit der Einwohner gewahrt und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde zur Erfüllung…
Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften.
Gemeinden, die mit ihrem ganzen Gebiet einheitlich einem Amtsgericht zugeteilt sind, gehören dem Bezirk dieses Gerichts mit ihrem jeweiligen Gebietsumfang an.
Ist eine Grundstücksgrenze aufgrund eines Gesetzes oder eines gesetzlich geregelten Verfahrens mit rechtlicher Wirkung gebildet worden, so gilt diese Grenze als…
Das unbewegliche Vermögen der zusammengeschlossenen Gemeinden geht nebst Zubehör mit allen Rechten und Lasten in das Eigentum derjenigen neuen Gemeinde über, in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.