Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Gold- und Silberschmiede-Handwerk
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.
§ 10 GoldSilberschmiedMstrV
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