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Die Gemeindeprüfungsanstalt wird als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat ihren Sitz in Herne. Sie kann Zweigstellen durch Satzung errichten und deren Zuständigkeit regeln.
Die Gemeindeprüfungsanstalt kann ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze durch Satzung regeln.
Die Gemeindeprüfungsanstalt besitzt Dienstherrnfähigkeit.
Die Gemeindeprüfungsanstalt soll Gemeinden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Verbände und Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Antrag in Fragen
Die örtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt wird durch Satzung geregelt.
Die Gemeindeprüfungsanstalt soll Gemeinden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Verbände und Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf Antrag in Fragen
Die Gemeindeprüfungsanstalt untersteht der Rechtsaufsicht des für Kommunales zuständigen Ministeriums. §§ 121 bis 125, 127 und 128 der Gemeindeordnung gelten…
Organe der Gemeindeprüfungsanstalt sind der Verwaltungsrat und der Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt.
Der Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt und sein Stellvertreter werden von der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat ernannt. Das für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.