GPV — InhaltsübersichtGesetzAnlage 1 GPV(zu § 2 Absatz 1) Anforderungen an die fachgerechte Untersuchung und Beurteilung von Gegen- oder ZweitprobenVerordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben § 8Anlage 2 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 8Anlage 2