Art 1 GrAbfErlPolAbkG
Dem in Warschau am 29. Juli 1992 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Dem in Warschau am 29. Juli 1992 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Erleichterungen der Grenzabfertigung wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.