Art 1 GrÄndStVtr SL/RP
(1)
Das Saarland tritt an das Land Rheinland-Pfalz aus dem Gebiet der Gemeinde Freisen die in der Anlage 1 dieses Staatsvertrags aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Haupersweiler ab.
(2)
Das Land Rheinland-Pfalz tritt an das Saarland aus dem Gebiet der Ortsgemeinde Herchweiler die in der Anlage 2 dieses Staatsvertrags aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Herchweiler ab.
Art 1 GrÄndStVtr SL/RP
3) Die Gebietsänderungen nach den Absätzen 1 und 2 sowie die damit verbundene Änderung der Landesgrenze sind in der Anlage 3 dieses Staatsvertrags grafisch dargestellt.
(4)
Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteile dieses Staatsvertrags.