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Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von ca. 6,36 ha wird zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet „Grauer Dorn bei Baltersweiler“ (L 6508-304) und ist Teil des Netzes Natura 2000 (§ 31 Bundesnaturschutzgesetz) als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22. Juli 1992 S. 7) in der derzeit geltenden Fassung. Das Schutzgebiet liegt auf Flächen der Gemeinde Namborn, dort in den Gemarkungen Baltersweiler und Hofeld-Mauschbach sowie der Stadt St.Wendel, in der Gemarkung Bliesen. Das Schutzgebiet liegt westlich der Bundesstraße 41 sowie östlich des Winkenbachs und ist in zwei Teilflächen gliedert. Die nördliche Fläche wird durch einen Abschnitt des Saarland-Rundwanderweges gekreuzt und umfasst auch die regional bekannten und stark besuchten „Dachshöhlen“.
Das Schutzgebiet ist in der anliegenden Übersichtskarte,[2] die Bestandteil dieser Verordnung ist, durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Die flurstückgenaue Abgrenzung ist in einer Detailkarte 1:2000, die ebenfalls Bestandteil dieser Verordnung ist, mit Flurstücknummern und Randsignatur wiedergegeben. Diese Karten und der Verordnungstext werden im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde -, Saarbrücken, verwahrt. Eine weitere Ausfertigung befindet sich jeweils bei der Stadt St. Wendel sowie der Gemeinde Namborn. Verordnungstext und Karten können bei den genannten Stellen eingesehen werden.
In der Detailkarte werden, soweit dies für die Anwendbarkeit nachfolgender Regelungen erforderlich ist, die Lebensraumtypen und deren Erhaltungszustände nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG dargestellt.
Das Schutzgebiet wird an den Hauptzugängen durch das Schild „Landschaftsschutzgebiet“ gekennzeichnet, dessen Aufstellung und Bestand die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu dulden haben.