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Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von ca. 197,1 ha wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung Naturschutzgebiet „Muschelkalkhänge bei Bebelsheim und Wittersheim“ (N 6808-303) und ist Teil des Netzes Natura 2000 (§ 31 Bundesnaturschutzgesetz) als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22. Juli 1992 S. 7) - FFH-Richtlinie - und als Europäisches Vogelschutzgebiet der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26. Januar 2010 S. 7) in der jeweils geltenden Fassung. Das Schutzgebiet liegt in der Gemeinde Mandelbachtal, Gemarkungen Wittersheim, Bebelsheim und Habkirchen. Es umfasst die Hangflächen westlich des Mandelbachtals, die teilweise bewaldet und teilweise landwirtschaftlich genutzt sind.
Das Schutzgebiet ist in der anliegenden Übersichtskarte,[1] die Bestandteil dieser Verordnung ist, durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Die flurstückgenaue Abgrenzung ist in Detailkarten 1 : 2.000 mit Flurstücknummern und Randsignatur wiedergegeben. Diese Karten und der Verordnungstext werden im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde -, Saarbrücken, verwahrt. Eine weitere Ausfertigung befindet sich bei der Gemeinde Mandelbachtal. Verordnungstext und Karten können bei den genannten Stellen eingesehen werden.
In den Detailkarten werden, soweit dies für die Anwendbarkeit nachfolgender Regelungen erforderlich ist, die Lebensraumtypen und deren Erhaltungszustände nach Anhang I und Artvorkommen nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG - FFH-Richtlinie - dargestellt.
Das Schutzgebiet wird an den Hauptzugängen durch das Schild „Naturschutzgebiet“ gekennzeichnet, dessen Aufstellung und Bestand die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu dulden haben.