Gesetz Nr. 1152 zur Verteilung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer (Grunderwerbsteuerverteilungsgesetz - GrEStVG) Vom 20. April 1983
Dieses Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 1983 in Kraft. Es ist letztmals für das Aufkommen anzuwenden, das bis zum 31. Dezember 2014 an das Finanzamt Saarbrücken - Am Stadtgraben - abgeführt wird.
§ 3 GrEStVG
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