GrusiGV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 GrusiGVInkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Grundsicherungsgeld § 9Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. § 9